Als Organisation, die die Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung beabsichtigt, benötigen Sie seit dem 02.04.2012 die Zulassung durch eine sogenannte Fachkundige Stelle (FKS).
Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt – die sogenannte Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV genannt, regelt die Zulassung von Trägern und Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsförderung.
Sowohl für die Durchführung von Gutscheinmaßnahmen als auch für die Teilnahme an Ausschreibungen ist die Zulassung durch eine Fachkundige Stelle erforderlich.
Hintergrund der AZAV ist die Absicht des Gesetzgebers, mit dem Zulassungsverfahren die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen und die Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern. Darüber hinaus soll die Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Arbeitsmarktdienstleistern deutlicher werden.
1. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
2. Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
3. Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
4.
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
5.
Transferleistungen
6. Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Ich biete Ihrem Unternehmen Beratung und Unterstützung beim gesamten Beantragungsprozess der Träger- und Maßnahmenzulassung. Zudem leite ich für Sie alle notwendigen Schritte zur effizienten, wirksamen sowie verordnungskonformen Umsetzung der Vorschriften ein.
Gerne informiere ich Sie ausführlich in einem kostenlosen Erstgespräch. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin unter 0157.74 65 14 96 oder hockmann@hocqua.de