Als Unternehmer in Deutschland müssen Sie branchenübergreifend spätestens einen Monat nach der Betriebsgründung einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen. Der DSB wirkt in einer Behörde oder nicht-behördlichen Organisation auf die Einhaltung des Datenschutzes hin. Er kann Mitarbeiter der Organisation sein oder als externer Datenschutzbeauftragter (eDSB) eingesetzt werden.
Überwachung aller Datenverarbeitungsprogramme
Durchführung von Schulungen aller Mitarbeiter in Bezug auf den Datenschutz
Durchführung von Datenschutzaudits
Erstellung von Richtlinien für den Datenschutz
Überprüfung aller erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen
Überwachung und Koordinierung der Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit
Benachrichtigung und Auskunftserteilung
Beschwerdemanagement
Verpflichtungen auf das Datengeheimnis
Vertretung Ihres Unternehmens nach außen/Meldepflicht Berichterstellung und Dokumentation
Ich berate und unterstütze Ihr Unternehmen beim Aufbau eines umfassenden Datenschutzmanagements und leite alle notwendigen Schritte zur wirksamen und effizienten sowie gesetzeskonformen Umsetzung der Maßnahmen ein. Zudem bereite ich Ihr Unternehmen auf die EU-Datenschutzgrundverordnung sowie auf das BDSG (neu) vor, die am 25.05.2018 in Kraft treten.
Gerne informiere ich Sie ausführlich in einem kostenlosen Erstgespräch. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin unter 0157.74 65 14 96 oder hockmann@hocqua.de